Für neue Fenster gibt es zwei Förderwege: einen BAFA-Zuschuss aus der BEG-Einzelmaßnahmenförderung oder die steuerliche Förderung nach § 35c EStG. Beides zugleich für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Voraussetzungen sind ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K), die Antragstellung vor Auftragsvergabe und ein Fachbetrieb.
Welche Förderwege gibt es für den Fenstertausch?
Wer Fenster in einem bestehenden Wohngebäude austauscht, kann zwischen zwei Wegen wählen. Der erste ist ein direkter Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG EM), der beim BAFA beantragt wird. Der zweite ist die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz. Beide Wege richten sich an Eigentümer, die das Gebäude selbst nutzen. Ergänzend bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen an, deren Bedingungen sich nach dem jeweiligen Programm richten. Für den Zuschuss gilt zusätzlich, dass das Gebäude bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein muss.
Den Tausch im Gesamtzusammenhang, von der Entscheidung bis zur Abnahme, beschreibt der Ratgeber Fenster austauschen: Planung, Ablauf und Kosten im Überblick. Hier geht es nur um die Frage, wie sich der Tausch fördern lässt.
Förderwege im Vergleich
| Merkmal | BEG-Zuschuss (BAFA) | Steuerbonus (§ 35c EStG) |
|---|---|---|
| Art der Förderung | Einmaliger Zuschuss | Abzug von der Steuerschuld über drei Jahre |
| Höhe | Grundsatz 15 % der förderfähigen Kosten | 20 % der Aufwendungen, verteilt auf 7 % + 7 % + 6 % |
| Grenze | förderfähige Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit | Steuerermäßigung bis 40.000 € je Objekt |
| Technische Anforderung | Uw ≤ 0,95 W/(m²K) | Anforderungen der ESanMV, ebenfalls Fachunternehmen |
| Nachweis | Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Auftragsvergabe | Bescheinigung des Fachunternehmens |
| Kombination | nicht mit dem Steuerbonus für dieselbe Maßnahme | nicht mit dem BEG-Zuschuss für dieselbe Maßnahme |
Die Tabelle fasst die Grundregeln zusammen. Zusatzboni, etwa für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), wurden 2026 geändert. Wer darauf baut, prüft die aktuelle Fassung der Richtlinie direkt beim BAFA, bevor er plant.
Welche technischen Anforderungen müssen die Fenster erfüllen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt beim Austausch von Fenstern in Anlage 7 einen Wärmedurchgangskoeffizienten des gesamten Fensters (Uw) von höchstens 1,3 W/(m²K). Für den BAFA-Zuschuss liegt die Messlatte höher: Die technischen Mindestanforderungen der BEG nennen für Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K). In der Praxis erreichen diesen Wert üblicherweise Fenster mit Dreifachverglasung und gedämmtem Rahmen. Wie sich Zwei- und Dreifachscheiben unterscheiden und was der Uw-Wert aussagt, erklärt der Beitrag Verglasung und Wärmeschutz: Uw-Wert, Glasarten und Effizienz.
Für die Förderung zählt der Wert des eingebauten Fensters laut Herstellerangabe oder Produktdatenblatt. Lassen Sie sich den Uw-Wert deshalb schriftlich im Angebot ausweisen. Ein Fenster, das nur knapp über der Grenze liegt, ist nicht förderfähig, auch wenn es im Alltag kaum schlechter dämmt.
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
Beim BAFA-Zuschuss ist die Reihenfolge entscheidend, weil ein zu früh erteilter Auftrag die Förderung gefährden kann. Üblich ist dieser Ablauf:
- Bestand aufnehmen und Fenster listen, die ersetzt werden sollen (Maße, Zustand, Himmelsrichtung).
- Einen Energieeffizienz-Experten einbinden, der die technische Projektbeschreibung erstellt.
- Angebote von Fachbetrieben einholen, in denen der Uw-Wert je Fenster ausgewiesen ist.
- Den Antrag beim BAFA stellen, bevor der Lieferungs- und Leistungsvertrag verbindlich geschlossen wird. Alternativ ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung möglich, der von der Förderzusage abhängt.
- Nach der Zusage das Vorhaben ausführen lassen und die Rechnungen aufbewahren.
- Verwendungsnachweis einreichen, danach folgt die Auszahlung.
Beim Steuerbonus entfällt der Antrag vorab. Das Fachunternehmen stellt nach dem Einbau eine Bescheinigung aus, die Sie mit der Einkommensteuererklärung einreichen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Was wird bei den Kosten berücksichtigt?
Förderfähig sind nicht nur die Fenster selbst. Zu den Kosten zählen in der Regel auch der fachgerechte Einbau, Anpassungen an Laibung und Fensterbank sowie die Entsorgung der alten Fenster. Den Kostenrahmen ordnet der Beitrag Was kosten neue Fenster? Preisklassen und Kostenfaktoren in Preisklassen ein. Feste Beträge nennen wir bewusst nicht, weil Maße, Material und Region die Spanne stark verschieben.
Beachten Sie, dass auch die Planung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten förderfähig sein kann. Ob und in welcher Höhe, steht in der jeweils gültigen Richtlinie.
Selbst machen oder Fachbetrieb?
| Aufgabe | Selbst machen | Fachbetrieb |
|---|---|---|
| Fördersumme grob überschlagen | Ja, mit den Grundsätzen aus diesem Beitrag | Nicht nötig |
| Technische Projektbeschreibung und Antrag | Nur über den Energieeffizienz-Experten | Experte oder Beratungsstelle |
| Einbau der geförderten Fenster | Nicht förderfähig bei Eigenleistung | Ja, Fachunternehmen ist Voraussetzung |
| Steuerbescheinigung | Nein | Ausstellung durch das Fachunternehmen |
Worauf sollten Sie vor dem Antrag achten?
Der häufigste Fehler ist ein zu früh unterschriebener Auftrag. Prüfen Sie zudem, ob mehrere Maßnahmen zusammen geplant sind, etwa Fenster und Rollladenkästen oder die Dämmung. Dann kann es sinnvoll sein, die Anträge zu bündeln. Eine kurze Vorab-Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten klärt außerdem, ob ein Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude Vorteile bringt. Auch regionale Programme von Ländern und Kommunen sind einen Blick wert, da sie sich je nach Standort unterscheiden und teilweise kombinierbar sind.
Häufige Fragen zur Fensterförderung
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus gleichzeitig nutzen?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude ist die Wahl des Weges jeweils getrennt möglich. Prüfen Sie die Abgrenzung vor der Antragstellung.
Gilt die Förderung auch für einzelne Fenster?
Ja, auch einzelne Fenster können förderfähig sein, wenn die technischen Anforderungen erfüllt sind. Für den BAFA-Zuschuss gilt zusätzlich eine Mindestinvestition, die in der Richtlinie festgelegt ist.
Zählt Eigenleistung zu den förderfähigen Kosten?
Nein. Für beide Wege muss ein Fachunternehmen den Einbau durchführen und bescheinigen.
Ist Zweifachverglasung förderfähig?
Bei einem Uw-Wert über 0,95 W/(m²K) nicht im BEG-Zuschuss. Entscheidend ist der Wert des gesamten Fensters, nicht die Scheibenart allein.
Wo finde ich die aktuellen Konditionen?
Maßgeblich sind die Veröffentlichungen des BAFA zur BEG EM und der Gesetzestext zu § 35c EStG. Prozentsätze und Bonusregeln können sich ändern.
Datenpunkte und Quellen
- Uw-Anforderung beim Fenstertausch nach GEG, Anlage 7: höchstens 1,3 W/(m²K). Quelle: Gebäudeenergiegesetz, gesetze-im-internet.de, Stand 11.10.2026.
- Grundfördersatz Gebäudehülle in der BEG EM: 15 %, förderfähige Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit, Uw ≤ 0,95 W/(m²K). Quelle: BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, Stand 11.10.2026.
- Steuerbonus: 20 % der Aufwendungen in drei Jahren (7 % / 7 % / 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt. Quelle: § 35c EStG, Stand 11.10.2026.
Stand: 11.10.2026. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Förderberatung. Fördersätze, Bonusregeln und Fristen ändern sich, prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei BAFA und im Gesetzestext, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
